Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege)
Anspruch auf die Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Die Vorpflegezeit entfällt ab dem 01.07.2025
Die Höhe der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3539€ pro Jahr.
Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen.
Dieser Anspruch besteht jährlich vom 01.01.-31.12. eines Jahres. Wird dieser Anspruch nicht geltend gemacht, verfällt er zum 31.12. eines jeden Jahres.
Dieser Anspruch kann nicht auf das neue Kalenderjahr übertragen werden.